Welche Personen können die Riester-Rente nicht in Anspruch nehmen?
Um diese Frage verständlich zu beantworten muss man sich erst einmal vor Augen führen warum die Riester-Rente überhaupt eingeführt wurde.
Der Grund liegt in den leeren Kassen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Erkenntnis dass ohne ausreichende private Vorsorge eine ausreichende Versorgung im Alter nicht mehr gewährleistet werden kann.
Es geht also um die "gesetzliche Rentenversicherung", folglich ist es nun schlüssig dass nur Menschen die auch in die gesetzliche Rentenversicherung (oder die Beamtenversorgung) einzahlen, auch Förderungen bekommen können.
Ausgenommen von der Förderung sind also alle Selbstständigen und Freiberufler. Ausnahme: Selbstständige und Freiberufler sind in dem Moment (indirekt) Förderfähig, wo sie mit einem Angestellten/Beamten verheiratet sind.
Zusammenfassung:
Folgende Personen, haben keinen Anspruch auf die Riester Rente:
- Personen die studieren und nicht rentenversicherungspflichtig sind
- Personen, die eine Rente bekommen, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und keine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit nachgehen
- Personen, die Sozialhilfe beziehen und kein versicherungspflichtiges Einkommen haben
- Personen, die geringfügig beschäftigt sind und die gesetzliche Rentenversicherung nicht durch private Einzahlungen erhöhen
- Personen die selbstständig arbeiten, aber nicht rentenversicherungspflichtig sind