Wer kann die Riester Rente in Anspruch nehmen?

Die Riester-Rente, benannt nach dem früheren Bundesminister für Arbeit und Soziales, ist seit Jahren eine unverzichtbare Ergänzung zur herkömmlichen Rentenversicherung. Die Verträge schließt man mit privaten Trägern; die eigenen Einzahlungen werden durch staatliche Zulagen aufgestockt.

Davon können alle profitieren, die der Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, also alle Arbeitnehmer, rentenversicherungspflichtige Selbständige, aber auch Bezieher von Lohnersatzleistungen und nach dem Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte Pflichtversicherte. Ferner können auch Beamte und Richter die Förderung in Anspruch nehmen.

Ebenso zulagenfähig sind Kindererziehende (sofern das Kind jünger als drei Jahre ist), Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher des Arbeitslosengeldes I und auch Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Letztgenannte sind auch dann förderfähig, wenn sie wegen zu hohen Vermögens vorübergehend keine Leistungen beziehen.

Das System der Riester-Rente ist nach anfänglichen Schwierigkeiten inzwischen recht unkompliziert gestaltet, so dass ein Vertrag schnell und risikolos abgeschlossen werden kann.

Zusammenfassung:

Folgende Personen, haben Anspruch auf die Riester-Rente:

  • Personen die Krankengeld bekommen

  • Pflegepersonen, die Ihre Angehörigen zu Hause pflegen und nicht arbeiten gehen

  • Personen die als Arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur gemeldet sind und Arbeitslosengeld bekommen

  • Personen die Ihren Wehr- oder Zivildienst ableisten

  • Personen (z.B. Beamte) die von der gesetlichen Rentenversicherung freigestellt sind

  • Personen die Vorruhestandsgeld bekommen (müssen vorher pflichtversichert gewesen sein)

  • Personen während der Kindererziehungszeit.

  • Personen die einer Geringfügigen beschäftigung nachgehen, und versicherungspflichtig sind

  • Personen die einer selbstständigen Arbeit nachgehen, und versicherungspflichtig sind

  • Personen die im Arbeitnehmenverhältnis stehen (also rentenversicherunspflichtig sind)

  • Ehepartner wobei ein Partner Anspruch auf die Förderung der Riester Rente haben muß

Hier erhalten Sie kostenlos einen Vergleich zur Riester-Rente





Bild Am Sonntag Abo